Arbeitgeber, Planer und Bauherren sind gefordert
Im Juli 2008 hat der Bundesrat die Bauarbeitenverordnung angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Neu ist ausdrücklich festgehalten, dass bereits vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden muss, ob mit Asbest zu rechnen ist.
Gelangen Arbeitnehmende in Kontakt mit asbesthaltigen Produkten, besteht bei unsachgemässem Umgang die Gefahr, dass Asbestfasern in die Atemwege gelangen. Dies kann zu schweren Erkrankungen führen und muss deshalb vermieden werden.
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http://www.suva.ch/home/suvapro/branchenfachthemen/asbest_neu/ermittlungspflicht_fuer_asbest.htm

